Sommerpause.-
„Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfĂ€higer Arbeitnehmer, Beamter oder auch SelbstĂ€ndiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wĂ€ren. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfĂŒr die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; (…)“

In seinem Ursprung bedeutete Urlaub die Einholung einer Erlaubnis jedweder Art durch einen Untergebenen von seinem Vorgesetzten bzw. umgekehrt deren Erteilung durch einen Vorgesetzten; das beinhaltete auch, sich von seinem Arbeitsplatz usw. entfernen zu dĂŒrfen, und sei es nur auf wenige Minuten oder Stunden. (…)“
Quelle: Wikipedia